Ehrenordnung

 Ehrenordnung des Sportverein Zang,1968 e. V. 

 

Für besondere herausragende Verdienste für den Verein und seine Verwirklichung der Vereinsziele gilt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. März 2011 folgende Ehrenordnung:

§ 1

Treuenadeln mit Urkunde: Bronze: 10 Jahre im Verein

Silber: 25 Jahre im Verein

Gold: 40 Jahre im Verein

Gold mit Kranz 50, 60, … Jahre im Verein

Ehrennadeln mit Urkunde 

§ 2

Der Verein ehrt mit der bronzenen Ehrennadel Mitglieder und Mannschaften für Ihre besonderen (z.B. sportlichen etc.) Erfolge

§ 3

Der Verein ehrt im Weiteren Mitglieder und Mannschaften mit der silbernen Ehrennadel, die sich in besonderer Weise für den Verein in ehrenamtlicher Tätigkeit oder sportliche Erfolge verdient gemacht haben.

§ 4

Die goldene Ehrennadel wird an Mitglieder verliehen, die sich als ehrenamtliche Träger und durch die Übernahme von Vereinsämtern und Aufgaben in besonderer Weise und selbstlos für den Verein verdient gemacht und durch Ihr Wirken das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit gefördert haben.

Ebenso wird sie an Mitglieder und Mannschaften verliehen, die hervorragende sportliche Erfolge erzielt haben

§ 5

Darüber hinaus ehrt der Verein Mitglieder, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben mit dem Titel „ Ehrenmitglied des Sportverein Zang,1968 e.V. “ Diese Ehrenmitglieder haben keinen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

§ 6

Ebenso ehrt der Verein vereinsexterne Personen (natürliche oder juristische) die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben mit dem Titel „Ehrenmitglied des Sportverein Zang,1968 e.V.“. Diese Ehrenmitglieder haben keinen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Sie werden im Einzelfall zu Vereinsveranstaltungen und Versammlungen einge-laden, haben jedoch über die dort diskutierten Vereinsangelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Sie besitzen keinerlei Stimmrechte bei Abstimmungen im Verein.

§ 7

Die Ehrungen können von allen ordentlichen Mitgliedern des Vereins vorgeschlagen werden. Der Ausschuss hat mit dreiviertel Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder über die Ehrung zu befinden. Für die Verleihung der Ehrungen ist der Vorstand zuständig.

§ 8

Der Gesamtausschuss ist berechtigt Anträge für Ehrungen durch den WLSB bzw. die Gemeinde Königsbronn zu stellen. Die Ehrenrichtlinien des WLSB und die Richtlinien der Gemeinde Königsbronn für die Sportplaketten und den Sport-Ehrenbrief sind zu beachten. Der Ausschuss hat ebenfalls mit dreiviertel Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder über diese Anträge zu befinden. Ehrungen der Fachverbände können auch durch Abteilungen bei den Fachverbänden beantragt werden.

§9

Der zu Ehrende ist rechtzeitig über seine Ehrung zu informieren und zu der betreffenden Veranstaltung einzuladen. Ist es ihm nicht möglich, die Veranstaltung zu besuchen oder einen Vertreter zu entsenden, so sind ihm die Ehrenbeweise postalisch zuzusenden.

Beschlossen vom Gesamtausschuss am 25. Februar 2011, von der Mitglieder-Versammlung am 18. März 2011

Die Ehrenordnung tritt am 19. März 2011 in Kraft. Geändert 14. März 2014